Anbieter: Schulz & Stosse GbR, In der Acht 44, 66333 VölklingenVertragspartner: Ausschließlich Unternehmer (§ 14 BGB), jur. Personen d. öR oder öR-SondervermögenStand: August 2026
§ 1 Vertragsgegenstand, Infrastruktur & Vorrang von Individualvereinbarungen
Taskey stellt dem Kunden eine cloudbasierte Software-Infrastruktur (SaaS) zur Betriebsführung von Gebäudedienstleistern zur Verfügung. Der Funktionsumfang umfasst insbesondere das Web-Dashboard, die Mobile Apps (Android und iOS), das Kundenportal „Taskey Share", die zugehörige Datenbank- und Objekt-Speicher-Infrastruktur sowie die folgenden Module:
Auftrags-, Objekt- und Einsatzplanung sowie Zeit- und Anwesenheitserfassung inkl. NFC- und QR-basierter Leistungsnachweise
Personalverwaltung (Stammdaten, Urlaubs- und Krankmeldungsverwaltung) einschließlich optionalem Datei-Upload von Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen
Live-Standort- und Bewegungsprotokollierung während aktiver Zeit-Sessions (aktivierbar durch den Kunden im Rahmen seiner arbeitsrechtlichen Zulässigkeit)
Foto- und Beleg-Dokumentation, geteilte Dateien zwischen Nutzern
Rechnungsstellung, Kalkulations- und Auswertungsfunktionen, Subunternehmer-Rechnungserfassung mit KI-gestützter OCR-Extraktion
Push-Benachrichtigungen an die mobilen Endgeräte
Optional buchbare Module (auf Anfrage; nicht Bestandteil der Standard-Tarife): Bank-Anbindung (FinTS) sowie Zahlungs-/Billing-Layer für die Plattform-Abrechnung.
Die zur Bereitstellung eingesetzten Unterauftragsverarbeiter und deren Sitz sind in Anlage 2 des AVV abschließend aufgeführt.
Der konkrete Funktionsumfang (Speicherplatz, Historie, Features) richtet sich nach dem im Angebot bzw. Einzelvertrag vereinbarten Leistungsumfang oder, sofern nichts abweichend geregelt ist, nach dem vom Kunden gebuchten Tarif (START, GROW, SCALE oder ENTERPRISE).
Ergänzend zu diesen AGB gilt das Service Level Agreement (SLA) als verbindliche technische Anlage sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO.
Vorrang individueller Vereinbarungen (§ 305b BGB): Individuelle Vertragsabreden zwischen Taskey und dem Kunden gehen diesen AGB und dem SLA vor. Bei Widersprüchen gilt die Reihenfolge: Individualvertrag → SLA → AGB. Regelt der Individualvertrag einen Punkt nicht, ergänzen ihn AGB und SLA.
§ 2 Software-Verfügbarkeit & Support
Taskey gewährleistet die System-Verfügbarkeit gemäß den im SLA definierten Parametern. Ist im Einzelvertrag ein Verfügbarkeitswert vereinbart (z. B. 98 %), gilt dieser gemäß § 1 (4) vorrangig; ohne abweichende Vereinbarung gelten die tarifbezogenen Werte des SLA. Die Messung erfolgt am Übergabepunkt des Rechenzentrums (§ 2 SLA).
Support-Leistungen und Reaktionszeiten (Response-Times) richten sich nach der Priorisierung (P1–P3) und dem gebuchten Tarif gemäß SLA. Ist im Einzelvertrag ein „Priority-Support" oder eine sonstige erweiterte Support-Zusage vereinbart, gilt diese vorrangig; Details regelt das SLA (§ 4 SLA).
§ 3 Nutzungsrechte & Geistiges Eigentum
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software für eigene betriebliche Zwecke.
Alle Rechte am Quellcode und der Software-IP verbleiben bei Taskey. Der Kunde behält alle Rechte an den von ihm eingespeisten Daten.
§ 4 NFC-Hardware (Kaufkomponente)
Der Erwerb von NFC-Tags unterliegt dem Kaufrecht. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung über.
Rügepflicht: Mängel an Hardware sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB).
Haftungsausschluss Hardware: Taskey haftet nicht für die dauerhafte Lesbarkeit oder physische Integrität der Tags unter den jeweiligen Einsatzbedingungen am Objekt (Witterung, Abfallen, mechanische Zerstörung, Reinigungschemikalien). NFC-Tags dienen ausschließlich dem Leistungs- und Anwesenheitsnachweis in der Software; sie erfüllen keine gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- oder Freigabepflichten des Kunden gegenüber Dritten.
§ 5 Preise & Abrechnungsmodell
Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot bzw. Einzelvertrag vereinbarten Abrechnungsmodell. Zulässig sind insbesondere:
Pauschale (fester Monats- oder Jahresbetrag unabhängig von der Anzahl aktiver Nutzer), oder
nutzerabhängige Abrechnung pro „Active User" (aktiviertes Mitarbeiterprofil im Abrechnungszeitraum), oder
eine Kombination aus Grundgebühr und nutzerabhängiger Komponente.
Ohne abweichende Vereinbarung gilt die jeweils gültige Preisliste von Taskey.
Alle Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig.
§ 6 Testphase, Laufzeit, Kündigung & Datenexport
Monatliche Tarife (Self-Service): Kündigungsfrist von 7 Tagen zum Ende des Abrechnungsmonats.
Jährliche Tarife (Self-Service): Mindestlaufzeit 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage vor Ablauf der Laufzeit; ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere 12 Monate.
Vorrang individueller Laufzeit- und Kündigungsregelungen: Sieht der Individualvertrag abweichende Laufzeiten, Mindestlaufzeiten, Kündigungsfristen oder Verlängerungsmechanismen vor, gehen diese den Absätzen (1) und (2) vor (§ 1 (4)).
Kostenlose Testphase (nur Self-Service-Anmeldungen):
Neukunden, die sich eigenständig über signup.taskeyapp.com registrieren, erhalten eine kostenlose Testphase von 14 Kalendertagen. Nach Ablauf der Testphase geht der Vertrag automatisch in das vom Kunden gewählte kostenpflichtige Paket über, sofern der Kunde nicht zuvor kündigt. Taskey informiert den Kunden spätestens 3 Tage vor Ablauf der Testphase per E-Mail über die bevorstehende Umstellung und die damit verbundenen Kosten. Die Kündigung während der Testphase ist jederzeit formlos (z. B. per E-Mail) möglich.
Keine Anwendung auf Individualverträge: Diese Regelung gilt nicht für Verträge, die durch individuelle Vereinbarung (Angebot, Rahmenvertrag oder Softwarenutzungsvertrag) geschlossen werden. Für solche Verträge gelten ausschließlich die dort geregelten Konditionen zu Beginn, Testphase und Umstellung.
Datenexport: Nach Vertragsende erhält der Kunde auf Anfrage für 30 Kalendertage Zugriff auf einen vollständigen Datenexport in strukturierter, gängiger Form (Standard: CSV bzw. JSON für strukturierte Daten, Original-Dateien für Fotos, Belege und hochgeladene Bescheinigungen). Der Export umfasst insbesondere Nutzer- und Mitarbeiter-Stammdaten, Zeit- und Anwesenheitsdaten, Auftrags- und Objekthistorie, GPS-Bewegungs- und NFC-/QR-Scan-Protokolle, Foto- und Beleg-Dokumentation, Kundendaten sowie Rechnungsdaten. Nach Ablauf der Frist werden sämtliche personenbezogenen Daten unwiderruflich gelöscht; Löschungen aus Sicherungen erfolgen im Rahmen der regulären Backup-Rotation, spätestens innerhalb von 90 Kalendertagen. Details regelt § 13 AVV.
§ 7 Haftung & Schadensersatz (Haftungsdeckel)
Haftungsbegrenzung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Taskey nur bei Verletzung von Kardinalpflichten. In diesem Fall ist die Haftung systemweit auf die Summe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor Schadenseintritt gezahlten SaaS-Gebühren begrenzt.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn (z. B. infolge fehlerhafter Ergebnisse aus den bereitgestellten Kalkulations- und Auswertungsfunktionen) ist ausgeschlossen.
Höhere Gewalt: Taskey haftet nicht für Ausfälle infolge höherer Gewalt, insbesondere DDoS-Angriffe oberhalb branchenüblicher Schutzniveaus, Störungen bei den eingesetzten Infrastruktur-Anbietern (Rechenzentrum, Object-Storage, DNS-Provider), großflächige Netz- oder Stromausfälle sowie behördlich angeordnete Netzsperren.
§ 8 Weiterentwicklung & Best Efforts
Taskey schuldet „Best Efforts" bei der kontinuierlichen Wartung und Bereitstellung von Sicherheitsfixes.
Ein Anspruch auf die Programmierung individueller Wunschfunktionen (Custom-Features) besteht nicht.
§ 9 Datenschutz & Schlussbestimmungen
Da der Kunde in der Software personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien zwingend einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Die verbindliche Fassung ist unter taskeyapp.com/legal/avv.html abrufbar und wird mit Wirksamwerden dieses Vertrages Bestandteil der Vereinbarung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten ist Saarbrücken.
Änderungen dieser AGB: Änderungen und Ergänzungen werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt.
Wesentliche Änderungen (insbesondere Preis, Leistungsumfang, Laufzeit, Haftung, Datenschutz) bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden in Textform. Ohne Zustimmung gilt der bisherige Vertrag unverändert fort.
Für redaktionelle und rein technische Anpassungen ohne wirtschaftliche oder rechtliche Bedeutung für den Kunden gilt: Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten diese Änderungen als akzeptiert; auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
Der Kunde erhält in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum geplanten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.