Ratgeber
DSGVO in der Gebäudereinigung
Kurzantwort. Reinigungsbetriebe müssen personenbezogene Daten wie Zeitstempel, Standort und Fotos rechtssicher verarbeiten. Kern sind Zweckbindung, Aufbewahrungsfristen und ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit der eingesetzten Software.
Die DSGVO betrifft jeden Betrieb, der Personal digital erfasst. In der Reinigungsbranche kommen Kolonnen, Kundendaten und Fotoprotokolle zusammen. Dieser Ratgeber führt durch die praktischen Anforderungen und zeigt, wie Taskey mit ihnen umgeht.
Welche Daten fallen an
Zeitstempel, Standortangaben, Foto- und Videomaterial, Ausweisdaten, Steuermerkmale. Je nach Betrieb auch Sicherheitsprotokolle und Zutrittsrechte.
Rechtsgrundlage klären
Für Arbeitszeiterfassung sind gesetzliche Pflichten die Grundlage. Für Fotoprotokolle braucht es die Verhältnismäßigkeit und dokumentierte Zweckbindung.
Datensparsamkeit
Nur die Daten erheben, die für den Prozess nötig sind. Kein Dauer-GPS, wenn NFC ausreicht. Fotos nur, wenn sie tatsächlich für den Nachweis benötigt werden.
Auftragsverarbeitungsvertrag
Mit jedem Softwareanbieter braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Bei Taskey ist der Standardvertrag im Onboarding enthalten.
Häufige Fragen
- Ist NFC-Zeiterfassung DSGVO-konform?
- Ja, wenn Zweck, Aufbewahrungsdauer und Zugriffsrechte dokumentiert sind. Taskey liefert Standardprozesse für all diese Punkte.
- Wo werden die Daten gespeichert?
- Ausschließlich auf Servern in Deutschland. Übertragung verschlüsselt. Konform mit DSGVO.
- Wie lange dürfen Zeitstempel aufbewahrt werden?
- Die Aufbewahrungsdauer richtet sich nach handels- und steuerrechtlichen Pflichten sowie nach individuellen Auftraggeberanforderungen. Taskey erlaubt es, Fristen pro Betrieb festzulegen.
Weiterführend
Datenschutz mit einem Ansprechpartner
Wir stellen den Auftragsverarbeitungsvertrag und den Katalog der Verarbeitungstätigkeiten im Onboarding bereit.
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